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Als Vollmitglieder zählen alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins. Darüber hinaus gibt es noch Förder- und Ehrenmitglieder. Darüberhinaus bieten wir noch die Zweitmitgliedschaft an. Diese Sonderstellung der Vollmitgliedschaft wird extra erläutert. Jedes Vollmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten, die sich aus der Vereinssatzung und den dazu gehörenden Ordnungen ergibt. |


